Werner Koczwara in der ARCHE
Der Gmünder Kabarettist spielte zum letzten Mal sein Programm „Tyrannosaurus Recht“
Wir wollen einmal unterstellen, hinter jedem deutschen Gesetz stecke ein guter Wille. Freilich: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint, wie unlängst die Band „Kettcar“ sang. Und so landen Absurditäten, Satzungetüme und unfreiwillig komische Feststellungen in den Gesetzesblättern, wo sie einem wie Werner Koczwara höchste Freude bereiten.
Am Sonntag spielte der Kabarettist in der Dischinger ARCHE zum letzten Mal sein Programm „Tyrannosaurus Recht“, das Kuriositätenkabinett der Juristerei. Im vollbesetzten Saal erzeugte er damit beinahe strafrechtlich relevante Fröhlichkeit, deren Lachlärmpegel zumindest auch die Ausläufer des Nachbarschaftsrechts berührte.
Zunächst steckte der Schwäbisch Gmünder die Spielregeln ab. Freudenschüsse, zumal auf andere Gäste, hätten nach dem Versammlungsrecht zu unterbleiben, und auch Eintrittsrückforderungen hätten wenig Aussicht: „Ich kann den ganzen Abend einen Riesenscheißdreck verzapfen – Sie kriegen nix zurück!“ Ausnahmen wären asbestverseuchtes Gestühl oder nach nassem Hund riechende Sitznachbarn gewesen.
Koczwaras Werkzeug ist in diesem Programm der „Schönfelder“, die ziegelsteingroße Dünndruck-Gesetzessammlung mit Seiten „so dick wie Gratiswurstscheiben in schwäbischen Metzgereien“. Wie einfach hatte es dagegen noch Moses: „Nur zehn Gebote!“ – und nicht mal ein Anhang. Auch das Grundrecht auf Gleichheit klappe gut, „solange es nicht die eigene Tochter ist, die einen Neger heiratet“. Oder eine Negerin, so viel politische Korrektheit müsse sein.
Die gemeine Waffe Koczwaras ist sein scharfer Blick für den ersprießlichen Wahnsinn des juristischen Alltags. Da holt er Wahrheiten von kristallener Klarheit ans Licht: „Ein Bankschließfach ist keine Wohnung“ (Aktenzeichen 2 BvR 1306/02, Bundesverfassungsgericht). Er würdigt Urteile, die endlich den Unterschied zwischen dem Konversationsgegacker („der neue Hahn ist ’n Arsch …“) und dem Legegegacker von Hühnern aufdröseln (Aktenzeichen I ZR 135/59, OLG Stuttgart). Und bei absurdesten Geschichten verunsichert er dann mit dem Geständnis, das eben erfunden zu haben: man hält plötzlich alles für möglich.
Aber Koczwara hätte nicht für einen wie Harald Schmidt als Autor gearbeitet, beherrschte er nicht auch den ganz schwarzen Humor. So sei er zwar für mehr Unterhaltung im Gerichtssaal, warne aber zugleich etwa Kinderschänder, das Publikum a la „Wer wird Millionär?“ über Art und Höhe der Strafe zu befragen. Auch die Spitze, Möllemann in eine Reihe mit anderen „unguten Schnauzbartträgern“ der Geschichte zu stellen, erzeugte vereinzeltes Zucken im Publikum. Natürlich versöhnte Werner Koczwara gleich wieder mit einem finalen Potpourri köstlicher Gebote über das „Herrenloswerden eines Bienenschwarmes“ (BGB, § 961 ff.).